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   LSG Hessen, 17.07.2009 - L 5 R 209/08   

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LSG Hessen, 17.07.2009 - L 5 R 209/08 (https://dejure.org/2009,26105)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17.07.2009 - L 5 R 209/08 (https://dejure.org/2009,26105)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17. Juli 2009 - L 5 R 209/08 (https://dejure.org/2009,26105)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 01.07.1969 - 5 RKn 25/66
    Auszug aus LSG Hessen, 17.07.2009 - L 5 R 209/08
    Dabei sei es nicht entscheidend, ob überhaupt ein Bedürfnis des einen Betriebes nach der Existenz und Tätigkeit des anderen Betriebes besteht, sondern dass besondere betriebliche Bedürfnisse gerade für eine einheitliche Versicherung beider Betriebe sprechen (vgl. BSG vom 1. Juli 1969 - 5 RKn 25/66 = SozR Nr. 3 zu § 2 RKG; Hessisches Landessozialgericht vom 24. September 2002 - L 12 RA 1603/00).

    Die knappschaftliche Versicherung stelle eine reine Berufsversicherung der Bergleute dar, die den schwierigen Verhältnissen und Gefahren des Bergbaus und der stärkeren Abnutzung der Körperkräfte des Bergarbeiters im Vergleich zu anderen gewerblichen Arbeitern besonders Rechnung trage (vgl. BSG vom 1. Juli 1969 - 5 RKn 25/66 - unter Hinweis auf die Begründung zum Entwurf des RKG, Bundestags-Drucksache 1920/22 Nr. 4394, S. 30).

    Es handelt sich bei der knappschaftliche Versicherung um eine reine Berufsversicherung der Bergleute, die den schwierigen Verhältnissen und Gefahren des Bergbaus und der stärkeren Abnützung der Körperkräfte des Bergarbeiters im Vergleich zu anderen gewerblichen Arbeitern besonders Rechnung trägt (vgl. BSG vom 1. Juli 1969 - 5 RKn 25/66 unter Hinweis auf die Begründung zum Entwurf des RKG, Bundestags-Drucksache 1920/22 Nr. 4394, S. 30).

    Dabei ist es nicht entscheidend, ob überhaupt ein Bedürfnis des einen Betriebes nach der Existenz und Tätigkeit des anderen Betriebes besteht, sondern dass besondere betriebliche Bedürfnisse gerade für eine einheitliche Versicherung beider Betriebe sprechen (vgl. BSG vom 1. Juli 1969 - 5 RKn 25/66).

    Es ist zwar vorstellbar, dass das Reparaturwerk, in welchem der Kläger tätig gewesen ist, entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG vom 1. Juli 1969, a.a.O.) in gewisser Weise den Bergbaubetrieben "rangmäßig nachgeordnet" gewesen sein mag.

  • BSG, 20.08.1974 - 4 RJ 241/73

    Anrechnung - Beschäftigungszeit - Beitragszeit - Nachweis - Kein

    Auszug aus LSG Hessen, 17.07.2009 - L 5 R 209/08
    Vielmehr muss darüber hinausgehend auch feststehen, dass währenddessen keine Ausfalltatbestände (krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit usw.) eingetreten sind, die zu einer - wenn auch nur vorübergehenden - Unterbrechung der Beitragsentrichtung geführt haben (vgl. BSGE 38, 80; BSG vom 24. Juli 1980 - 5 RJ 38/79).

    Nachgewiesen können Beitragszeiten angesichts dessen nur dann sein, wenn das Gericht aufgrund konkreter und glaubhafter Angaben über den Umfang der Beschäftigungszeiten und der dazwischen liegenden Ausfallzeiten davon überzeugt ist, dass im Einzelfall eine den Anteil von fünf Sechsteln übersteigende höhere Beitragsdichte erreicht worden ist (vgl. BSG vom 20. August 1974 - 4 RJ 241/73).

    Auch das Bundessozialgericht (BSG vom 9. November 1992 - 11 RA 64/81 = ">15%20FRG%20Nr.%2023#0 | " style="color:red" title="');">SozR 5050 § 15 FRG Nr. 23) hat der Auffassung zugestimmt, dass eine Bestätigung den Nachweis nur erbringen kann, wenn in den bescheinigten Zeiten auch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder sonstigen Arbeitsunterbrechungen ohne Beitragsentrichtung vermerkt sind (vgl. schon BSG vom 20. Oktober 1974 - 4 RJ 241/73 = ">19%20FRG%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');">SozR 5050, § 19 FRG Nr. 1).

  • BSG, 25.11.1987 - GS 2/85

    Vertriebener - Tschechoslowakei - Angestellter - Betrieb - Rente - Beitragszeit

    Auszug aus LSG Hessen, 17.07.2009 - L 5 R 209/08
    Vielmehr muss es nach Anlage und Konzeption der Regelung in § 15 FRG genügen, wenn die bei einem außerhalb der Bundesrepublik befindlichen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegte Zeit einer bundesdeutschen Beitragszeit nach § 27 Abs. 1 lit. a AVG bzw. nach § 55 SGB VI in den wesentlichen Kriterien so weit vergleichbar ist, dass eine Entschädigung im Wege der Gleichstellung mit ihr gerechtfertigt erscheint (vgl. BSG GS vom 4. Juni 1986 - GS 1/85 = BSGE 60, 100 und BSG GS vom 25. November 1987 - GS 2/85).

    Hingegen sind solche gleichgestellten Zeiten über § 15 FRG zu berücksichtigen, denen eine Tätigkeit zugrunde liegt, die - wenn auch in anderer Weise - in unserem Rechtssystem ebenfalls sozialrechtlich als Beitragszeit oder gleichgestellte Zeit abgesichert ist (vgl. BSG vom 25. November 1987 - GS 2/85).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2000 - L 9 RJ 2551/98

    Nachweis rumänischer Beschäftigungszeiten

    Auszug aus LSG Hessen, 17.07.2009 - L 5 R 209/08
    Damit könne sich der Kläger auch nicht auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Urteile vom 11. Dezember 2000 - L 9 RJ 2551/98 und L 9 RJ 577/00) berufen, wonach auf Lohnlisten beruhende Arbeitsbescheinigungen für einen Nachweis ausreichend seien, wenn die Angaben des Versicherten und die vorgelegten Unterlagen in sich schlüssig sind, wenn kein Verdacht besteht, dass es sich um Gefälligkeitsbescheinigungen oder gefälschte Bescheinigungen handelt und wenn aus den Bescheinigungen die tatsächlichen Arbeitstage und die Fehlzeiten vollständig hervorgehen.

    Da die in den Bescheinigungen enthaltenen Angaben insgesamt nicht ausreichend sind, kann der Kläger sich insbesondere auch nicht auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Urteile vom 11. Dezember 2000 - L 9 RJ 2551/98 und L 9 RJ 577/00) berufen.

  • BSG, 09.11.1982 - 11 RA 64/81
    Auszug aus LSG Hessen, 17.07.2009 - L 5 R 209/08
    Auch das Bundessozialgericht (BSG vom 9. November 1992 - 11 RA 64/81 = ">15%20FRG%20Nr.%2023#0 | " style="color:red" title="');">SozR 5050 § 15 FRG Nr. 23) hat der Auffassung zugestimmt, dass eine Bestätigung den Nachweis nur erbringen kann, wenn in den bescheinigten Zeiten auch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder sonstigen Arbeitsunterbrechungen ohne Beitragsentrichtung vermerkt sind (vgl. schon BSG vom 20. Oktober 1974 - 4 RJ 241/73 = ">19%20FRG%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');">SozR 5050, § 19 FRG Nr. 1).

    Die Eingliederungsfähigkeit fehlt danach bei fremden beitragslosen Beitragszeiten, wenn ihre Anrechnung der Anrechnung von Ersatz- und Ausfallzeiten/Anrechnungszeiten nach innerstaatlichem Recht entspricht oder zumindest nahe kommt (vgl. BSG vom 9. November 1982 - 11 RA 64/81).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2000 - L 9 RJ 577/00
    Auszug aus LSG Hessen, 17.07.2009 - L 5 R 209/08
    Damit könne sich der Kläger auch nicht auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Urteile vom 11. Dezember 2000 - L 9 RJ 2551/98 und L 9 RJ 577/00) berufen, wonach auf Lohnlisten beruhende Arbeitsbescheinigungen für einen Nachweis ausreichend seien, wenn die Angaben des Versicherten und die vorgelegten Unterlagen in sich schlüssig sind, wenn kein Verdacht besteht, dass es sich um Gefälligkeitsbescheinigungen oder gefälschte Bescheinigungen handelt und wenn aus den Bescheinigungen die tatsächlichen Arbeitstage und die Fehlzeiten vollständig hervorgehen.

    Da die in den Bescheinigungen enthaltenen Angaben insgesamt nicht ausreichend sind, kann der Kläger sich insbesondere auch nicht auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Urteile vom 11. Dezember 2000 - L 9 RJ 2551/98 und L 9 RJ 577/00) berufen.

  • LSG Hessen, 11.11.2003 - L 2 RJ 25/03

    Beweiswert einer Arbeitsbescheinigung aus Kasachstan

    Auszug aus LSG Hessen, 17.07.2009 - L 5 R 209/08
    Solche Zeiten seien daher auch im Arbeitsbuch nicht besonders gekennzeichnet worden (Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 11. November 2003 - L 2 RJ 25/03).

    Sie mussten daher auch im Arbeitsbuch nicht vermerkt werden (vgl. bereits Hessisches Landessozialgericht vom 11. November 2003 - L 2 RJ 25/03).

  • BSG, 12.11.2003 - B 8 KN 2/03 R

    Qualifikationsgruppeneinstufung - Ausübung einer der jeweiligen

    Auszug aus LSG Hessen, 17.07.2009 - L 5 R 209/08
    Die Zeit der Beschäftigung in einer Abteilung eines Betriebes sei der knappschaftlichen Rentenversicherung zuzuordnen, falls die entsprechenden Tätigkeiten (fiktiv) in der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet in einem knappschaftlichen Betrieb verrichtet worden sein würden (BSG vom 12. November 2003 - B 8 KN 2/03 R).

    Die Arbeiten seien deshalb - übertragen auf die Verhältnisse der Bundesrepublik Deutschland - nicht notwendigerweise einem knappschaftlichen Betrieb oder einem knappschaftlichen Nebenbetrieb zuzuordnen (BSG vom 12. November 2003 - B 8 KN 2/03 R).

  • BSG, 04.06.1986 - GS 1/85

    Grundwehrdienst in der DDR - Versicherungspflichtige Tätigkeit - Beitragszeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 17.07.2009 - L 5 R 209/08
    Vielmehr muss es nach Anlage und Konzeption der Regelung in § 15 FRG genügen, wenn die bei einem außerhalb der Bundesrepublik befindlichen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegte Zeit einer bundesdeutschen Beitragszeit nach § 27 Abs. 1 lit. a AVG bzw. nach § 55 SGB VI in den wesentlichen Kriterien so weit vergleichbar ist, dass eine Entschädigung im Wege der Gleichstellung mit ihr gerechtfertigt erscheint (vgl. BSG GS vom 4. Juni 1986 - GS 1/85 = BSGE 60, 100 und BSG GS vom 25. November 1987 - GS 2/85).
  • BSG, 21.04.1982 - 4 RJ 33/81
    Auszug aus LSG Hessen, 17.07.2009 - L 5 R 209/08
    Es genügt insoweit allerdings nicht, dass das ausländische System beitragslose Zeiten zur Begründung eines Rentenanspruchs wie auch zur Rentenberechnung heranzieht (vgl. BSG vom 18. Februar 1981 - 1 RA 7/80 = SozR 5050 § 15 Nr. 21; BSG vom 21. April 1982 - 4 RJ 33/81; BSG SozR 5050 § 15 Nr. 14 und Nr. 18).
  • BSG, 14.11.1989 - 8 RKn 5/88

    Rechtsstreit über die Entscheidung über die Knappschaftlichkeit eines Betriebes,

  • BSG, 17.12.1986 - 11a RA 59/85

    Kriegsfolge - Beweisnot - Anspruchsnachweis - Fehlverhalten des

  • LSG Hessen, 22.05.2001 - L 2 RJ 1040/00

    Fremdrentenrecht - Nachweis von rumänischen Versicherungszeiten durch

  • BSG, 24.07.1980 - 5 RJ 38/79
  • BSG, 18.02.1981 - 1 RA 7/80

    Beschäftigungzeit - Beitragsleistung - Beitragspflicht - Rentenanspruch -

  • BSG, 19.03.1980 - 11 RA 29/79

    Beitragszeit - Herkunftsland - Eintritt des Versicherungsfalles -

  • BSG, 15.01.1958 - 1 RA 136/57
  • BSG, 05.02.1976 - 11 RA 48/75

    Anrechnung als Versicherungszeit - Art der Anrechnung - Beitragszeit -

  • BSG, 27.05.1970 - 11 RA 147/67
  • BSG, 22.05.1974 - 5 RKn 7/73

    Betriebe der Steine und Erden - Überwiegend unterirdischer Betrieb -

  • LSG Hessen, 28.03.2003 - L 13 RJ 591/00

    Fremdrentenrecht - Anerkennung von rumänischen Lehrzeiten als Beschäftigungs- bzw

  • LSG Hessen, 24.09.2002 - L 12 RA 1603/00

    Zuordnung von Beitragszeiten in Polen zur knappschaftlichen Rentenversicherung -

  • SG Gießen, 07.01.2011 - S 2 R 889/07
    Um eine Besserstellung des fremdrentenberechtigten Personenkreises gegenüber den in der Bundesrepublik Deutschland rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern zu vermeiden, muss eine höhere Beitragsdichte bezüglich etwaiger Fremdrentenzeiten deshalb jeweils im Einzelfall nachgewiesen werden (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.07.2009, Az. L 5 R 209/08 ).

    Denn sie waren in ihren Rechtswirkungen letztlich folgenlos, da in der ehemaligen Sowjetunion in die allgemeine Beschäftigungsdauer neben der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit unter anderem auch der Militärdienst und weitere Zeiten eingerechnet wurden, in denen ein Arbeitnehmer krank geschrieben war (vgl. dazu Bilinsky, Das Sozial- und Versorgungsrecht in der Sowjetunion, Jahrbuch für Ostrecht Band XIII. 1982 S. 106, vgl. insgesamt u.a. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.07.2009, Az. L 5 R 209/08 ).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 R 3555/10
    Es handelt sich bei der k. Versicherung um eine reine Berufsversicherung der Bergleute, die den schwierigen Verhältnissen und Gefahren des Bergbaus und der stärkeren Abnützung der Körperkräfte des Bergarbeiters im Vergleich zu anderen gewerblichen Arbeitern besonders Rechnung trägt (vgl. bereits BSG, Urt. v. 1.7.1969, - 5 RKn 25/66 - unter Hinweis auf BT-Drs. 1920/22 Nr. 4394, S. 30; LSG Hessen, Urt. v. 17.7.2009, - L 5 R 209/08 -).

    Sie erfasst - unbeschadet der in § 134 Abs. 1 SGB VI geregelten Sonderstellung von Unternehmen der Steine- und Erdenindustrie - deswegen (nur) diejenigen Betriebe, die durch die Art ihrer Tätigkeit im Hinblick auf die genannte (lange) Tradition dem Bergbau angehören (vgl. auch BSG, Urt. v. 1.7.1969, - 5 RKn 25/66 - unter Hinweis auf BT-Drs. 1920/22 Nr. 4394, S. 30; LSG Hessen, Urt. v. 17.7.2009, - L 5 R 209/08 -).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 7 R 4280/17

    Fremdrentenrecht - Nachweis von Beitragszeiten - sowjetisches Arbeitsbuch - keine

    Damit haben diese Leistungen keinen Niederschlag in der vom Betrieb gezahlten Gesamtlohnsumme gefunden, die der Beitragsabführung zur Rentenversicherung zugrunde lag; eine Beitragspflicht des Sozialversicherungsfonds, der im Krankheitsfall ggf. Lohnersatzleistungen erbracht hat, kannte das sowjetische Recht nicht (so auch BSG, Urteil vom 21. April 1982 - 4 RJ 33/81 - juris Rdnr. 10; Bayerisches LSG, Urteil vom 8. Februar 2017 - L 13 R 899/13 - juris Rdnrn. 50 ff.; Saarländisches LSG, Urteil vom 26. April 2018 - L 1 R 94/16 - juris Rdnr. 25; Hessisches LSG, Urteil vom 17. Juni 2016 - L 5 R 314/12 - juris Rdnrn. 36 f.; Urteil vom 17. Juli 2009 - L 5 R 209/08 - juris Rdnr. 42; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17. November 2010 - L 2 R 435/10 - juris Rdnr. 89 jeweils m.w.N.).
  • LSG Hessen, 17.06.2016 - L 5 R 497/12
    Das beruht darauf, dass diese Unterlagen letztlich nur verlässliche Angaben zu der nach sowjetischem Recht für die Rentenberechnung maßgeblichen Gesamtbeschäftigungszeit enthalten (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 17. Juli 2009, L 5 R 209/08 - juris Rdnr. 42).
  • LSG Hessen, 17.06.2016 - L 5 R 314/12
    Das beruht darauf, dass diese Unterlagen letztlich nur verlässliche Angaben zu der nach sowjetischem Recht für die Rentenberechnung maßgeblichen Gesamtbeschäftigungszeit enthalten (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 17. Juli 2009, L 5 R 209/08 - juris Rdnr. 42).
  • LSG Hessen, 25.10.2019 - L 5 R 332/17
    Das beruht darauf, dass diese Unterlagen letztlich nur verlässliche Angaben zu der nach sowjetischem Recht für die Rentenberechnung maßgeblichen Gesamtbeschäftigungszeit enthalten (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 17. Juli 2009, L 5 R 209/08 - juris Rdnr. 42 ).
  • SG Wiesbaden, 13.07.2012 - S 4 R 273/11
    Die Kammer schließt sich der Rechtsprechung des Hessischen Landessozialgerichts (Hess. LSG) an, wonach ein russisches Arbeitsbuch und russische Arbeitsbescheinigungen nicht den erforderlichen Nachweis erbringen, dass während der streitigen Zeiten keine relevanten Unterbrechungen vorgelegen haben (vgl. Hess. LSG, Urteil vom 11.11.2003 - L 2 RJ 25/03 - Hess. LSG, Urteil vom 17.07.2009 - L 5 R 209/08 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2021 - L 13 R 580/20
    Das beruht darauf, dass diese Unterlagen letztlich nur verlässliche Angaben zu der nach sowjetischem Recht für die Rentenberechnung maßgeblichen Gesamtbeschäftigungszeit enthalten (vgl. Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 17. Juli 2009 -   L 5 R 209/08  - juris  Rn. 42 ).
  • SG Wiesbaden, 16.11.2012 - S 4 R 363/11
    Die Kammer schließt sich der ständigen Rechtsprechung des Hessischen Landessozialgerichts (Hess. LSG) an, wonach ein russisches Arbeitsbuch und russische Arbeitsbescheinigungen nicht den erforderlichen Nachweis erbringen, dass während der streitigen Zeiten keine relevanten Unterbrechungen vorgelegen haben (vgl. Hess. LSG, Urteil vom 11.11.2003 - L 2 RJ 25/03 - Hess. LSG, Urteil vom 17.07.2009 - L 5 R 209/08 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2012 - L 5 R 3572/09
    Es handelt sich bei der knappschaftliche Versicherung um eine reine Berufsversicherung der Bergleute, die den schwierigen Verhältnissen und Gefahren des Bergbaus und der stärkeren Abnützung der Körperkräfte des Bergarbeiters im Vergleich zu anderen gewerblichen Arbeitern besonders Rechnung trägt (vgl. bereits BSG, Urt. v. 01.07.1969, - 5 RKn 25/66 - unter Hinweis auf BT-Drs. 1920/22 Nr. 4394, S. 30; LSG Hessen, Urt. v. 17.07.2009, - L 5 R 209/08 -).
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